Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
- Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach BaustellV §3 und RAB 30
- Vorankündigung größerer Vorhaben bei der zuständigen Behörde
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe- Plan)
- Organisation sicherheitstechnischer Maßnahmen innerhalb des Bauablaufs
- Baustellenbegehungen, Kontrolle der Einhaltung des SiGe- Plans
- Erstellung von Berichten über Vorkommnisse (Dokumentation)
- Sicherheitstechnische Beratung
- Beratung der Rechnerausstattung für die technische EDV
- Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der Anlage